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   FG Düsseldorf, 09.02.2000 - 4 K 6545/98 VBr   

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https://dejure.org/2000,11241
FG Düsseldorf, 09.02.2000 - 4 K 6545/98 VBr (https://dejure.org/2000,11241)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.02.2000 - 4 K 6545/98 VBr (https://dejure.org/2000,11241)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Februar 2000 - 4 K 6545/98 VBr (https://dejure.org/2000,11241)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung von Branntweinerzeugnissen dem Steuerversandverfahren, die aus dem Steuerlager einer französischen Gesellschaft stammen und im innergemeinschaftlichen Versandverfahren versendet worden sind; Erhebungskompetenz für die Besteuerung von Branntweinerzeugnissen, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Branntweinsteuer; Steueraussetzungsverfahren; Versender; Steuerschuldner; Steuererhebungskompetenz - Versender als Schuldner der Branntweinsteuer; Steuererhebungskompetenz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Versender als Schuldner der Branntweinsteuer; Steuererhebungskompetenz bei Entziehung aus dem Steueraussetzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 982
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.02.2000 - 4 K 6545/98
    Insbesondere ist es dem Gesetzgeber gestattet, sich im Verbrauchsteuerrecht typisierender Regelungen zu bedienen, solange die dadurch auftretenden Härten und Ungerechtigkeiten gemessen an der Zahl der Regelfälle gering sind (BVerfGE 84, 348 ff.).
  • BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01

    Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem

    Während einerseits das FG Düsseldorf ein Entziehen aus dem Steueraussetzungsverfahren immer dann für gegeben hält, wenn dieses Verfahren nicht ordnungsgemäß abgeschlossen worden ist (ZfZ 1998, 211), und somit auch dann, wenn bei einer zur Ausfuhr in das Außengebiet im Steueraussetzungsverfahren bestimmten Ware aufgrund der Fälschung des begleitenden Verwaltungsdokuments der Transportweg von abhanden gekommenen Branntweinerzeugnissen nicht nachvollzogen werden kann (ZfZ 2000, 242), wird andererseits nicht in jedem Fall der bloße Austausch von Begleitpapieren vor der Ausfuhr einer Ware als Entziehung aus dem Steueraussetzungsverfahren angesehen (vgl. FG München ZfZ 2001, 246 und Urt. vom 12. September 2001 - 3 K 2464/98).
  • BFH, 29.10.2002 - VII R 48/01

    Eigenständigkeit des verbrauchssteuerrechtlichen Begriffs des Entziehens eines

    Dabei kann hier dahinstehen, ob bereits der Austausch des nach § 39 Abs. 2 BrStV mitzuführenden begleitenden Verwaltungsdokuments gegen gefälschte Versandpapiere im Steuergebiet zur Entstehung der Steuer nach § 143 Abs. 1 Satz 1 BranntwMonG geführt hat (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11. Januar 2001 5 StR 580/00, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2001, 1116 --wo allerdings auch die Zollplombe entfernt wurde--; ablehnend FG München, Beschluss vom 5. April 2001 3 V 5378/00, Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2001, 246, 247; vgl. zweifelnd zum zeitweiligen Entfernen des Versandscheins von der Sendung im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren Senatsbeschluss vom 24. April 2001 VII R 1/00, BFHE 195, 64, 71; Friedl in Schwarz/Wockenfoth, Zollrecht, Kommentar, 2. Aufl., § 41 ZG Rn. 96; vgl. zur Fälschung des begleitenden Verwaltungsdokuments im innergemeinschaftlichen Steuerversandverfahren FG Düsseldorf, Urteil vom 9. Februar 2000 4 K 6545/98 VBr, ZfZ 2000, 242, 243; Peters in Peters/Bongartz/Schröer-Schallenberg, Verbrauchsteuerrecht, Rn. D 222; Reiche in Teichner/Alexander/ Reiche, Mineralölsteuer, Mineralölzoll, Kommentar, § 18 Rn. 38).

    Es muss hier nicht entschieden werden, ob die bloße Nichterledigung des Steueraussetzungsverfahrens gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2 RL 92/12 schon zur Entstehung der Steuer nach § 143 Abs. 1 Satz 1 BranntwMonG führt (vgl. hierzu FG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Januar 1998 4 V 5570/97 A (VBr), ZfZ 1998, 211; Urteil in ZfZ 2000, 242, 243).

  • OLG Brandenburg, 12.03.2002 - 2 Ss 56/01

    Steuerhinterziehung; In-dubio-pro-reo-Grundsatz im Steuerstrafrecht; Fiktion oder

    Ein Entzug aus einem Steueraussetzungsverfahren liegt immer dann vor, wenn dieses Verfahren nicht ordnungsgemäß abgeschlossen worden ist (FG Düsseldorf ZfZ 1998, 211; ZfZ 2000, 242; Peters/Bongartz/Schröer-Schallenberg, Verbrauchsteuerrecht, 2000, D 218).
  • FG Hamburg, 25.10.2007 - 4 K 155/07

    Dürfen Erzeugnisse aus Steuerlagern unter Steueraussetzung aus dem

    Eine solche Unregelmäßigkeit kann z. B. auch die Fälschung des Stempelabdrucks auf dem Verwaltungsdokument zwecks Vortäuschens der Ausfuhr sein (so FG Düsseldorf, Urteil vom 9.2.2000, 4 K 6545/98 VBR), oder auch der Diebstahl oder die sonstige Inbesitznahme durch unberechtigte Dritte während des Transportes (vgl. Reiche in Teichner/Alexander/Reiche zum insoweit gleich lautenden § 18 MinöStG , Tz. 38, 60, 61).
  • FG Hamburg, 20.06.2006 - 4 K 76/05

    Zur Entziehung einer im innergemeinschaftlichen Steuerversandverfahren

    Eine solche Unregelmäßigkeit kann z.B. auch die Fälschung des Stempelabdrucks auf dem Verwaltungsdokument zwecks Vortäuschens der Ausfuhr sein (so FG Düsseldorf, Urteil v. 9.2.2000, 4 K 6545/98 VBr), oder auch der Diebstahl oder die sonstige Inbesitznahme durch unberechtigte Dritte während des Transportes (vgl. Reiche in Teichner/Alexander/Reiche zum insoweit gleich lautenden § 18 MinöStG , Tz. 38, 60, 61).
  • FG Hamburg, 13.05.2005 - IV 199/01

    Steuerschuldnerschaft bei Branntweinsteuerentziehung

    Eine solche Unregelmäßigkeit kann z.B. auch die Fälschung des Stempelabdrucks auf dem Verwaltungsdokument zwecks Vortäuschens der Ausfuhr sein (so FG Düsseldorf, Urteil v. 9.2.2000, 4 K 6545/98 VBr, juris), oder auch der Diebstahl oder die sonstige Inbesitznahme durch unberechtigte Dritte während des Transportes (vgl. Reiche in Teichner/Alexander/Reiche zum insoweit gleich lautenden § 18 MinöStG , Tz. 38, 60, 61).
  • FG Hamburg, 20.06.2006 - 4 K 75/05

    Zur Entziehung einer im innergemeinschaftlichen Steuerversandverfahren

    Eine solche Unregelmäßigkeit kann z.B. auch die Fälschung des Stempelabdrucks auf dem Verwaltungsdokument zwecks Vortäuschens der Ausfuhr sein (so FG Düsseldorf, Urteil v. 9.2.2000, 4 K 6545/98 VBr), oder auch der Diebstahl oder die sonstige Inbesitznahme durch unberechtigte Dritte während des Transportes (vgl. Reiche in Teichner/Alexander/Reiche zum insoweit gleich lautenden § 18 MinöStG , Tz. 38, 60, 61).
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